AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Coach und Klient*innen als Coachingvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB - soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Für ein Coaching ist die Volljährigkeit des Klienten/der Klientin Voraussetzung.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient/die Klientin das generelle Angebot des Coaches, die allgemeine Lebensberatung nicht heilkundlicher Art bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer und individueller Konflikte oder sonstiger Zwecke sofern diese nicht pathologisch bedingt sind, annimmt und sich an den Coach zum Zwecke des Coachings, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung sowie Entspannungsübungen wendet.

Der Coach ist berechtigt, einen Coachingvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Coach aufgrund seiner/ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn/sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannungsverfahren erhalten.

§ 2 Inhalt des Coachingvertrages

Der Coach erbringt seinen Dienst gegenüber dem Klienten/der Klientin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten/der Klientin entsprechen, sofern der Klient/die Klientin hierüber keine Entscheidung trifft. Es findet keine medizinische, insbesondere psychotherapeutische oder psychiatrische Diagnosestellung oder Behandlung statt. Der Coach kann den Beratungserfolg nicht garantieren. Das Coaching kann in Form einer persönlichen Begegnung in den Coachingräumen erfolgen, via walk & talk sowie in Form einer Telefon-, Chat- oder Videosprechstunde.

§ 3 Mitwirkung der Klient*innen

Zu einer aktiven Mitwirkung sind Klient*innen nicht gesetzlich verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten/der Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung kann für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten/der Klientin bestimmend sein. Der Coach ist berechtigt, das Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn Klient*innen die Beratungsinhalte verneinen.

§ 4 Aufklärung und Hinweise

Das Coaching ersetzt keine ärztliche Diagnose und Therapie. Klient*innen sind aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen und sich bei Störungen mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes / einer Ärztin oder eines Heilpraktikers / einer Heilpraktikerin zu begeben. Eine schriftliche Einwilligung durch den Klienten / die Klientin ist erforderlich, wenn die Erteilung einer Auskunft des Beraters / der Beraterin an Dritte erfolgt. Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen keine Kosten für eine psychologische Beratung, da es sich nicht um Heilbehandlungen handelt.

§ 5 Honorierung der Psychologischen Beratung

Der Coach hat haben für seine Dienste einen Honoraranspruch. Es gelten die Sätze, die in den angegebenen Preisen für das jeweilige Coaching aufgeführt sind. Andere Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht. Das Honorar ist unmittelbar nach Rechnungstellung fällig. Der Klient/die Klientin ist darüber informiert, dass der Coach keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem Klienten/der Klientin selbst zu bezahlen. Terminabsagen bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind möglich. Es kann dann ein Ersatz-Termin vereinbart werden. Eine Erstattung der Zahlung erfolgt nicht. Nicht in Anspruch genommene, oder zu spät abgesagte fest vereinbarte Coachingtermine können icht kostenfrei verschoben werden. Für Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, wird ein Ersatz-Termin angeboten.

§ 6 Vertraulichkeit des Coachings

Der Coach wird über sämtliche Erkenntnisse, die ihm im Rahmen des Coachings zur Kenntnis gelangen während und nach dem Coaching Verschwiegenheit bewahren. Unberührt hiervon bleiben gesetzliche Mitteilungs- und Offenbarungspflichten. Sämtliche personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen unter strikter Beachtung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.

§ 7 Gerichtsstand

Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegenvorstellungen oder abweichende Meinungen sollten immer schriftlich der anderen Partei vorgelegt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand in Bremen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Das Coaching, auch das Fern-Coaching enthebt den Klienten / die Klientin nicht, die vollen Verantwortung für seine / ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Schwierigkeiten gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichten sich Klient*innen, sich zeitnah zu melden. Für die Durchführung des Coachingvertrags gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu diesem Beratungsvertrag sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Abweichende Bestimmungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.